Ohne große Debatte wurde im Mai von der Regierung die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten beschlossen. Neben den Kosten für Kindergarten, Hort oder Krippe sind auch die Kosten für die Betreuung durch die Omi, das Au-pair oder den Babysitter absetzbar. Freilich profitieren nicht alle gleichermaßen davon. Die Alleinerzieherin mit dem Mini-Job geht leer aus, der leitende Angestellte kann dagegen den Maximalbetrag von 2.300 Euro pro Kind absetzen und erhält so bis zu 1.150 Euro Steuergutschrift retour. Über die (mangelnde) Verteilungsgerechtigkeit dieser Regelung wurde so gut wie nicht diskutiert. Dagegen erhebt sich jetzt, wo Frauenministerin Heinisch-Hosek AlleinerzieherInnen (mangels Partner) das Kindergeld gleich lang auszahlen will wie Paaren, bei der ÖVP großes Geschrei.
vida: Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten ist Umverteilung von unten nach oben
Die Gewerkschaft vida hat die Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten als sozial ungerecht kritisiert. Nachfolgend ein Auszug aus einem Artikel der Sommerausgabe der vida-Zeitschrift zum Thema.
vida kritisiert die Regelung aber auch aus verteilungspolitischen Gründen. “Absetzen kann die Kinderbetreuungskosten nur, wer Lohn- oder Einkommenssteuer zahlt. Die Alleinerzieherin, die Teilzeit arbeitet, muss die Babysitterkosten dagegen weiter zu hundert Prozent selbst finanzieren“, erklärt der stellvertretende vida-Vorsitzende Willibald Steinkellner. Die Regelung sieht vor, dass pro Kind bis zehn Jahre bis zu 2.300 Euro an Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Die Kosten sind bei der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben, absetzbar sind alle Kosten, die ab Anfang 2009 angefallen sind.
Wer profitiert.
Da die Kosten als so genannter Freibetrag berücksichtigt werden, vermindern sie die Steuerbemessungsgrundlage. Je höher die Steuerklasse ist, in der man sich befindet, desto mehr Geld bekommt man zurück. An einem Beispiel verdeutlicht: Herr R. ist leitender Angestellter und verdient 6.200 Euro brutto monatlich. Die Kosten für die Betreuung seines Sohnes durch das bei der Familie lebende Au-pair belaufen sich auf mehr als 2.300 Euro pro Jahr. Er macht bei der Arbeitnehmerveranlagung daher den Maximalbetrag von 2.300 Euro geltend – und erhält 1.150 Euro zurück. Anders ist die Situation für Frau A. Die Alleinerzieherin verdient in ihrem Teilzeitjob 900 Euro brutto im Monat. Die Kosten für die Babysitterin, die immer, wenn Frau A. Spätdienst hat, ihre Tochter Lena aus dem Kindergarten holt, machen 1.200 Euro im Jahr aus. Frau A. hat nichts von der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Obwohl sie sich und Lena mit ihrem geringen Einkommen mehr schlecht als recht durchbringt, bekommt sie 0 Cent für die Kinderbetreuung zurück. „Verteilungsgerechtigkeit stelle ich mir anders vor“, ist Steinkellner über die Regelung empört. (Ende des Artikels aus der vida-Zeitschrift)
Kurioses Weltbild und Neid auf Alleinerziehende
So lässt sich die Reaktion der ÖVP auf die Forderung der Frauenministerin, Alleinerziehende sollten das geplante einkommensabhängigen Kindergeld ebenso wie Paare für 14 Monate beziehen können, zusammenfassen. Da ist wieder einmal von Sozialschmarotzertum die Rede, weil man Alleinerziehenden eine Gleichstellung mit Paaren offenbar nicht vergönnt. Der konservative Sozialrechtler Wolfgang Mazal fürchtet gar, die Regelung sei eine „Einladung an Menschen, ihre Bindung aufzugeben.“ Über die weit höhere Armutsgefährdung von Alleinerziehenden verliert Herr Mazal, seines Zeichens auch Leiter des Österreichischen Instituts für Familienforschung, kein Wort. Die Ausweitung auf 14 Monate für Alleinerziehende kostet übrigens laut Zeitungsberichten zwischen 10 und 30 Millionen Euro, die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wurde mit mehr als 160 Millionen veranschlagt.
Wer hat, dem wird gegeben. Wer nix hat, der soll schauen, wo er bzw sie bleibt – so lässt sich die Ausrichtung der Familienpolitik der Konservativen treffend zusammenfassen.
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